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Garantiebedingungenwir freuen uns, dass Sie sich für ein Produkt von Öhlins entschieden haben und wünschen Ihnen viel Spaß damit. 1. Das Produkt wurde gemäß dem von Öhlins Racing AB vorgegeben Qualitätsstandard gefertigt und entspricht den Bestimmungen der Qualitätsnorm ISO 9001. Ein technisches Produkt wie das vorliegende, setzt ein angemessenes technisches Wissen und Kompetenz für den fachgerechten Einbau voraus. Wir empfehlen Ihnen den Einbau bei einer von Öhlins autorisierten Fachwerkstatt. 2. Diese Garantie gilt für Ihr Öhlins Produkt, vorausgesetzt das Produkt wurde im Geltungsbereich der Garantie gekauft. Diese Garantie bezieht sich nur auf als Zubehör gekaufte Öhlins Produkte. In Erstausrüstung von Motorradherstellern verbaute Öhlins- Produkte sind über die Garantie des jeweiligen Motorrad-Herstellers abgedeckt nach dessen eigenen Bedingungen und Garantiezeiten. Mit dieser Garantie garantiert Öhlins bei Federbeinen, Lenkungsdämpfern und Gabeln für den Zeitraum von sechs (6) Jahren und bei Federbeinfedern und Gabelfedern für einen lebenslangen Zeitraum, dass dieses Produkt zum Zeitpunkt des Ersterwerbs keine Material- und Verarbeitungsfehler aufweist und ordnungsgemäß funktioniert. Sollten sich während der Garantiezeit Mängel am Produkt herausstellen, die auf Material- oder Verarbeitungsfehlern beruhen, wird das Produkt nach den folgenden Bedingungen ohne Berechnung der Arbeits- und Materialkosten repariert oder (nach Ermessen von Öhlins) das Produkt selbst oder seine schadhaften Teile ersetzt. Ausgenommen sind Mängel die unter Punkt 6 angeführt werden. Alle ersetzten Produkte und Teile gehen in den Besitz von Öhlins über. 3. Ausgenommen von der Garantie sind Produkte die im Wettbewerb eingesetzt werden oder ausschließlich für diesen Einsatz gebaut wurden. Hier gilt der gesetzliche Gewährleistungszeitraum von zwei (2) Jahren. 4. Für die Erbringung der Garantie in einem Zeitraum von sechs (6) Jahren, ist für Federbeine alle 25.000 km, bei Lenkungsdämpfer alle 10.000 km und für Gabeln alle 10.000 km bzw. spätestens jedoch alle 24 Monate (ab Datum des Erwerbs) ein Service vorgeschrieben. Werden die o.g. Intervalle nicht eingehalten erlischt der Garantieanspruch. Der Service kann bei der Zupin Moto-Sport GmbH sowie allen Öhlins Technik-Stützpunkten durchgeführt werden. Die Öhlins Technik-Stützpunkte für Deutschland und Österreich sind unter www.oehlins.de aufgeführt oder können bei Zupin Moto-Sport GmbH angefragt werden. Garantiearbeiten/Reparaturen werden ausschließlich bei ZUPIN Moto-Sport durchgeführt. 5. Im Falle eines Material- oder Produktionsfehlers muss dieser Defekt umgehend dem Verkäufer des Produkts angezeigt werden. Der Verkäufer muss, nach dem Ihm die Reklamation durch den Käufer vorgelegt wurde, umgehend nach bekannt werden des Schadens, Stellung nehmen und das Produkt an Zupin Moto-Sport GmbH versenden. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn das defekte Produkt innerhalb der Garantiezeit zusammen mit der vollständig ausgefüllten und vom Verkäufer abgestempelten Garantiekarte sowie die Originalrechnung bzw. dem Kassenbeleg vorgelegt wird. Die Garantie gilt nicht wenn die Nummern auf dem Produkt oder auf der Garantiekarte geändert, gelöscht, entfernt oder unleserlich gemacht wurde. Wenn die Garantiebedingungen nicht eingehalten werden oder die Garantie unberechtigt eingefordert wurde behält sich Öhlins vor, die kostenfreie Garantieleistung abzulehnen oder die bis dahin entstanden Kosten vom Käufer einzufordern. 6. Diese Garantie deckt nicht: Öhlins Produkte die als Erstausrüstung von Motorradherstellern im Fahrzeug verbaut werden. Verschleißteile und Verschleißmaterial, wie z.B. Dichtungen, O-Ringe, Scheiben, Öl, etc. 6.1 die Reparatur oder Ersatz von Teilen bedingt durch normalen Verschleiß. 6.2 Schäden oder Defekte, die durch Gebrauch, Betrieb oder Behandlung des Produkts verursacht wurden, die nicht dem normalen Gebrauch entsprechen, oder das Produkt für einen Zweck benutzt wurde für welches es nicht bestimmt war. 6.3 Schäden oder Folgeschäden, die durch Steinschlag z.B.: Einschlag in die Kolbenstange, Lackschäden an der Feder oder Schadstoffeinwirkung z.B.: Streusalz oder Batteriesäure hervorgerufen wurden. 6.4 Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Veränderung verursacht wurden. 6.5 Schäden, die durch unsachgemäßen Einbau hervorgerufen wurden. 6.6 Schäden, die durch Defekte am Fahrzeug hervorgerufen wurden und in zweiter Folge das Öhlins Produkt beschädigt haben. 6.7 den Einbau in ein Fahrzeug für das Produkt nicht bestimmt bzw. für das es nicht von Öhlins freigegeben wurde. 6.8 die Reparatur oder Reparaturversuche durch Personen die nicht von Öhlins autorisiert sind oder Ersatzteile, Ergänzungs- und Zubehörteile eingebaut wurden die keine original Öhlins Teile sind. 6.9 die Kosten für den Ein- bzw. Ausbau, Transport sowie die mit dem Transport zusammenhängenden Risiken. 7. Falls der Schaden nicht binnen drei (3) Monaten ? (auch wenn der Schaden nicht behoben werden kann oder der Aufwand in keinem Verhältnis zum eigentlichen Schaden steht) behoben wurde, hat der Käufer des Recht ein neues gleichwertiges Produkt zu verlangen, das jedoch in keinem Fall den ursprünglichen Kaufpreis überschreiten darf. Garantieleistungen, Reparaturen oder der Austausch einzelner Teile und Komponenten, bewirken keine Verlängerung des ursprünglichen Garantieanspruches sowie der Garantiefrist, und setzen keine neue in Lauf. Öhlins einzige Verpflichtung im Rahmen dieser Garantie ist es, das den Garantiebedingungen unterliegende Produkt zu reparieren oder zu ersetzen. Öhlins ist nicht haftbar für Entschädigung evtl. Personenschäden, Finanzschäden wie Verdienst- oder Einkommensausfall oder Schäden oder Folgeschäden am Eigentum oder Eigentum Dritter. Wo das Gesetz diese Haftungsausschlüsse verbietet oder einschränkt, schließt Öhlins seine Haftung nur so weit aus, wie das geltende Recht zulässt, oder begrenzt sie auf das nach geltendem Recht zulässige Minimum. Neben den Bedingungen aus dieser Vereinbarung gelten die allgemeinen Rechte und Pflichten des Käufers laut gültigem Verbraucherschutzgesetz. Diese Garantie beeinträchtigt weder Ihre möglichen Rechtsansprüche, noch diejenigen Rechte, die nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können, noch Rechtsansprüche gegen die Person, von der Sie das Produkt gekauft haben. Sie können alle Ihre Rechte nach eigenem Ermessen geltend machen. Gerichtsstand ist Traunstein . Stand: Mai 2006/ZU-ÖH |
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